AGB

1. Geltungsbereich, Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

 

2. Lieferungen

Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertragsabschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.

 

3. Lieferfristen

Unsere Lieferfristen erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Ansprüche aus einer Lieferverzögerung können nicht geltend gemacht werden.

 

4. Erfüllungsort

Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unser Geschäft, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

 

5. Preise und Bezahlung

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 10 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden.

Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt Bar, mit Post-/Maestro-Karte oder mit Rechnung (mit Zahlungsfrist von 14 Tagen), ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.

Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen.

 

7. Kontrollservice

Den Kontrollservice innerhalb 4 Monaten nach Kauf bieten wir für Fahrzeuge an, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a) Beratung und Verkauf bei La Bikeria GmbH

b) Auslieferung von La Bikeria GmbH

Der Kontrollservice beinhaltet: Kontrolle der Schraubverbindungen, der Bremsen, der Schaltung, der Speichenspannung, aller Lager, der Beleuchtung.

 

8. Sachmängel

a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.

b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung.

c) Bei Kauf gebrauchter Ware wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen

 

9. Garantie/Gewärleistung

Bedingt belegter Kauf bei La Bikeria GmbH.

Es gilt grundsätzlich die Werksgarantie der Hersteller. Eine allfällige weitere Garantie muss separat vereinbart werden.

Keine Gewährleistung/Rücknahme bei Artikeln (exkl. Fahrzeuge) im Ausverkauf.

 

10. Sonstige Haftung

Wir haften nur für Schäden, die unser Personal in Zusammenhang mit der Verrichtung der aus dem erteilten Auftrag erbringt, sofern uns ein Verschulden trifft. In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder anderer Waren entstehen.

 

11. Weitere Bestimmungen

Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

 

La Bikeria GmbH, Via Sursilvana 15, 7172 Rabius
Rabius, 2019

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